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Sehr geehrter Herrn Dobrindt,

Ich richte mich mit diesem offenen Brief an Sie, da es den Anschein hat, als müsste man Ihnen ein wenig juristischen Beistand leisten.

Konkret geht es folgend um die Migrationspolitik, für die Sie verantwortlich sind. Ich erspare Ihnen die humanitäre Seite, da mir der schiere Glaube daran fehlt, dass Sie die nötige Menschlichkeit mitbringen. Beschränken wir uns also auf das juristische.

Vor einem Tag entschied ein Berliner Verwaltungsgericht, dass (in dem konkreten Fall von drei Somaliern) Zurückweisungen Asylsuchender rechtswidrig seien. Schnell geht es für Sie vor die Presse, schnell kündigen Sie an der Bundespolizei weiter die Anordnung für Zurückweisungen zu geben. Ein fragwürdiges Rechtsverständnis. Rechtlich gesehen ist es nur eine Einzelfallentscheidung, laut vorherrschender juristischer Meinung, aber wohl eine von vielen. Interessant außerdem: in diesem konkreten Fall handelte es sich um Somalier, also Flüchtlinge aus einem „sicheren Drittstaat“. Nicht einmal sie durften ohne eine Überprüfung der Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung einfach abgewiesen werden. Sprich: bei Asylsuchenden aus Staaten, die nicht als „sicher „gelten, wird es genau so sein.

Aber Sie haben eine Strategie. Laut ihrer persönlichen -nicht gerade faktisch fundierten Einschätzung- handelt es sich nämlich in Deutschland um eine Notlage. Im Zweifel fundiert durch Artikel 72 AEUV. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht dafür keine Grundlage. Aber Sie setzen auf ein Hauptsacheverfahren, da werden die Gerichte ja wohl anerkennen, dass Deutschland in einer Notlage ist. Oder? Die bisherige Rechtsprechung sieht allerdings nicht so vorteilhaft aus. Bislang konnten sich genau… 0 Staaten auf Artikel 72 berufen. Und das bei zahlreichen Versuchen. Der EuGH (der vermutlich am Ende als höchste Instanz entscheidet) erkennt Artikel 72 nämlich als eine Ultima Ratio an. Belegt werden müsste, dass ALLE möglichen multilateralen europäischen Versuche gescheitert sind. Dies erscheint mir sehr fraglich. (Möglich wäre ein Einschalten des Europäischen Rats, um Maßnahmen zugunsten der Mitgliedstaten zu erlassen.) Zumal die aktuell rückläufigen Asylgesuche die Gerichte nur schwer überzeugen werden, dass Deutschland aktuell in einer schweren Notlage ist. Da helfen im Übrigen auch die Anschläge nicht. Ein, oder mehrere Anschläge begründen keine Bedrohung der inneren Sicherheit, da die innere Sicherheit laut den Ordre-Public-Klauseln der Grundfreiheiten das Funktionieren des Staates meint (siehe hier) .

Hinzu kommt, dass selbst bei erfolgreichem Berufen auf Artikel 72 AEUV weiterhin die europäische Grundrechtscharta gilt. In dieser bleibt weiterhin z.B. durch Artikel 18 (selbst bei konservativer juristischer Einschätzung) eine materielle Prüfung Pflicht.

Ihre Idee scheint zu sein, die Rechtsprechung dahin zu bringen, die Auslegung zu überdenken. Wieder ein fragliches Rechtsverständnis.

Es gibt aber noch ein weiteres Problem bei ihrem Plan. Die Entscheidung sich auf Art.72 AEUV zu berufen, ist eine Entscheidung von immenser Tragweite, da sie europäisches Recht, dass laut den europäischen Verträgen sogar Anwendungsvorrang vor deutschem Recht hat, aussetzt. Und eine solche Entscheidung trifft der Bundesinnenminister? Das ist mindestens mal fraglich. Vermutlich müsste zumindest der Bundestag eine solche Entscheidung treffen, damit sie halbwegs rechtsstaatlich und damit verfassungskonform ist.

Ihr Handeln ist brandgefährlich. Wissentlich (ich hoffe Sie sprechen zumindest mal mit Juristinnen und Juristen) Recht zu brechen, ist die Waffe von Extremen, einfach solche harschen Maßnahmen durchzusetzen, die Waffe von Autokraten. Sie nutzen die Zeit, die Gerichte zum urteilen brauchen, um Fakten zu schaffen. Auch wenn das erst der Anfang ist, ihre Sturheit lässt böses ahnen. Selbst der mächtige EuGH kann nicht zur Bundespolizei gehen und ihr sagen, sie solle die Grenzkontrollen wieder einstellen. Recht -und gerade das europäische- muss von staatlichen Akteuren geachtet werden. Darauf sind wir alle angewiesen. Ich hoffe, Sie vergessen das nicht.

Spätestens mit einer Niederlage vor dem EuGH, besser aber sofort, müssen die deutschen Zurückweisungen eingestellt werden. Art.20 Abs.3 GG hat seine Gründe.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas V. Hußmann


Eine Antwort zu „Offener Brief an Dobrindt“

  1. […] geht es nun mit Alexander Dobrindts Innenministerium (hier übrigens mein Offener Brief an Dobrindt). Der Einzelplan 06 wird deutlich um 1,8 Milliarden Euro aufgestockt. Mehr Geld gibt es zum […]

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